Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter
In nahezu allen Bereichen unseres Lebens, benötigen wir Elektrizität, daher sind wir auf eine ordnungsgemäße installierte Elektroanlage, die den Normen entsprechenden und ein Maximum an Sicherheit beinhalten, angewiesen.
Um sicherzustellen, dass alles den anerkannten Regeln- und oder dem aktuellem Stand der Technik entspricht, wird das Wissen eines öffentlichen bestellten Sachverständigen benötigt, der unabhängig, gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch, Tatsachen feststellt, Sachverhalte prüft und technisch bewertet und das Ergebnis in einem Gutachten festhält.
Auftraggeber können sowohl Gerichte, Verwaltungsbehörden sein, als auch Firmen oder Privatpersonen, die Aufgaben reichen von mündlicher Beratung über gutachterliche Berichte und Stellungnahmen bis hin zu schriftlichen Gutachten.
Des Weiteren sind öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige auch als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen.