Sachverstand Kompetenz Erfahrung

FAQ

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö.b.v.) gesetzlich geschützt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk, gibt es ausschließlich in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung.
Die Bestellung erfolgt durch eine Handwerkskammer.

Laut Zivilprozessordnung sollen vorzugweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden.
Dies zeigt den hohen Stellenwert der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.

Nur die öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen sind berechtigt, einen Rundstempel zu führen.
Insbesondere der Rundstempel mit einem umlaufenden Text ist das Markenzeichen eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen.

Der Sachverständige ist zur Erstattung von Gutachten gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Weiterhin ist der Sachverständige zur Erstattung von  Gutachten auch gegenüber sonstigen Auftraggebern verpflichtet.
Er kann jedoch die Erstattung des Gutachtens aus wichtigem Grund ablehnen; die Ablehnung ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zu begründen.

© Sachverständigenordnung des Handwerks

ja, z. B. auch durch die Erstellung von Privatgutachten.

Die Beauftragung erfolgt in der Regel schriftlich durch einen Vertrag.

Ja, nach erfolgreicher Fortbildung in einer Weiterbildungseinrichtung der Handwerksorganisationen und nach abgelegter Prüfung,

kann eine Handwerkskammer den Sachverständigen in seinem Fachgebiet als „öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen“ berufen.  

Ja, da es zum Fachgebiet des Elektrotechniker Handwerks gehört.

Nein, die Tätigkeit umfasst das gesamte Bundesgebiet, wenn es denn gewünscht ist.

„Meisterbrief im Elektroinstallateur Handwerk“  eine 40 jährige Berufserfahrung im Elektrohandwerk, und 21 Jahre selbstständige Unternehmerische Tätigkeit als Elektromeister.